TUR SERVIS, d.o.o.
Cesta 4. maja 50
SI-1380 Cerknica
Slovenia
Telefon: +386 1 7050 560, +386 1 7050 562
Fax:+386 1 7050 565
E-mail: info@tur-servis.si
www: https://tur-servis.si/
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von 9.00 bis 16.00 Uhr
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geschlossen
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Das Unternehmen TUR SERVIS d.o.o. aus Cerknica wurde am 13.03.1995 gegründet. Im ersten Jahr haben wir die Arbeit des JUGENDDIENSTES fortgeführt. Dieser beschäftigt sich mit der Vermittlung von Gelegenheits- und Ferienjobs für Oberschüler und Studenten. Im Herbst 1995 haben wir an der Bushaltestelle in Cerknica ein REISEBÜRO eröffnet und mit dem Verkauf touristischer Pakete begonnen. Gleichzeitig haben wir unsere WERBETÄTIGKEIT aufgenommen. Wir plakatieren in den Gemeinden Cerknica, Logatec und Loška dolina. Derzeit beschäftigt das Unternehmen drei Angestellte im Reisebüro und im Jugenddienst, die die Aufgaben im Vertrieb sowie der Buchhaltung und Verwaltung übernehmen. Bei den sonstigen Arbeiten unterstützen uns Studenten und externe Mitarbeiter. Unser Angebot richtet sich an Kunden aus der Region Notranjska und darüber hinaus.
TUR SERVIS möchte ein kleineres Unternehmen sein, das die Arbeit in allen drei Bereichen fortführt;
Einen Großteil unserer Energie und unseres Kapitals möchten wir in den Bereich TOURISMUS investieren. Neben dem Angebot der Programme anderer Reisebüros entwickeln wir auch eigene AUSFLUGS- UND REISEPROGRAMME. Gleichzeitig möchten wir ein gutes touristisches Angebot der Region NOTRANJSKA aufbauen. Die Region NOTRANJSKA, das grüne Herz Sloweniens, ist eine Marke, die wir weiter entwickeln und vermarkten möchten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Anweisungen für Ausflugs- und Reiseangebote
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anweisungen sind Bestandteil des Vertrags und der Anmeldung/des Vouchers bzw. der Reisedokumente/des Gutscheins zwischen TUR SERVIS, d.o.o. (nachfolgend: TUR SERVIS) bzw. bevollmächtigten Agenturen und dem Reisenden, der ein bestimmtes touristisches Paket, eine Reise, einen Ausflug oder einen Urlaub (nachfolgend: Programm) bucht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für touristische Pakete, die von TUR SERVIS organisiert werden, außer wenn ausdrücklich angeführt ist, dass sie auch für den Verkauf von Paketen anderer Organisatoren gelten. Falls in einem Programm bezüglich eines bestimmten Punkts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anweisungen andere Bestimmungen angeführt sind, gelten die Bestimmungen bzw. Angaben im Programm.
Der Reisende bucht die von TUR SERVIS organisierten Programme in der Geschäftsstelle von TUR SERVIS oder in einer bevollmächtigten Agentur. Bei der Buchung schließen TUR SERVIS und der Reisende einen Vertrag (dabei informiert TUR SERVIS den Reisenden über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Vertrags sind), der auch als Reisebestätigung gilt und genaue Angaben zum ausgewählten Programm enthält oder sich auf ein Programm bezieht, in dem diese Angaben angeführt sind. Der Reisende ist dazu verpflichtet, bei der Buchung alle Daten anzugeben und die Unterlagen und Dokumente vorzulegen, die für das Programm erforderlich sind, und die Anmeldegebühr sowie die Buchungskosten zu zahlen. TUR SERVIS berechnet Anmeldekosten in Höhe von 9,00 € pro Buchung (Voucher). Für Buchungen bis 200,00 € berechnet TUR SERVIS Anmeldekosten in Höhe von 4,00 €. Der Reisende erhält bei der Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er vollständig darüber informiert ist und sie akzeptiert. Damit sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl für den Reisenden als auch für TUR SERVIS verbindlich. Falls der Reisende bei der Buchung nicht die richtigen Daten angibt, haftet er für alle Kosten bzw. Folgen, die aus falschen Angaben entstehen. Die Buchung ist für den Reisenden verbindlich. Er kann von der Buchung ausschließlich laut den Bestimmungen über den Rücktritt vom Programm seitens des Reisenden zurücktreten.
Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem der Reisende die Einzahlung in die Kasse vornimmt bzw. den Betrag auf das Geschäftskonto von TUR SERVIS überweist. Der Reisende zahlt bei der Buchung die Anmeldegebühr und eine Anzahlung in Höhe von 30 %. Den restlichen Betrag zahlt der Reisende bei der Aushändigung des Reisedokuments bzw. der Anmeldung/Voucher durch TUR SERVIS mindestens 8 Tage vor dem Beginn der Reise bzw. wie im Programm angeführt. Falls der Reisende oder seine Anmeldestelle das Paket nicht in der vereinbarten Frist bezahlt, gilt, dass er vom Angebot zurücktritt und TUR SERVIS handelt laut den Bestimmungen über den Rücktritt vom Programm seitens des Reisenden. Die bezahlte Anmeldegebühr und die bezahlten Anmeldekosten garantieren dem Reisenden die Teilnahme bzw. einen freien Platz im einzelnen Programm unter den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anweisungen für Ausflugs- und Reiseangebote angeführten Bedingungen.
Für Buchungen auf Anfrage oder nach Maß, die bis zu 30 Tage vor der Abreise durchgeführt werden, zahlt der Reisende eine Kaution von 20,00 €. Wird die Buchung 29 bis 1 Tag vor der Abreise durchgeführt, ist der Betrag laut der Tabelle in den Bestimmungen über den Rücktritt vom Programm durch den Reisenden zu zahlen. Buchungen auf Anfrage sind Buchungen, für die TUR SERVIS nicht sofort freie Kapazitäten zur Verfügung hat, der Reisende aber wünscht, dass speziell für ihn ein Platz gefunden wird. Falls TUR SERVIS die Buchung nicht bestätigen kann, erhält der Reisende den bezahlten Betrag zurück. Anderenfalls führt der Reisende am Tag der Buchungsbestätigung durch TUR SERVIS die Zahlung aus (ein vor Voraus einbezahlter Betrag wird dem Reisenden bei der Zahlung angerechnet). Falls der Reisende die Buchung nicht bestätigt, behalt TUR SERVIS den einbezahlten Betrag als Kosten für die Durchführung der Buchung ein. Der Reisende ist bei der Ankunft dazu verpflichtet, dem Programmleiter einen Zahlungsnachweis für das Programm (Anmeldebestätigung/Voucher/Zahlungsbeleg) vorzuweisen; anderenfalls weist der Programmleiter den Reisenden vom Programm zurück. Der Erwerb von Gutscheinen ist ausschließlich gegen Bargeld in der Geschäftsstelle von TUR SERVIS möglich. Gutscheine gelten in den Geschäftsstellen der Reiseagentur TUR SERVIS als Zahlungsmittel für touristische Pakete.
Die Reisepreise sind im Reiseprogramm bestimmt und gelten ab dem Veröffentlichungstag des Programms. Der Reiseveranstalter kann die Preise maximal bis 20 Tage vor dem Beginn der Reise erhöhen, falls es zu einer Änderung der Wechselkurse, zu einer Preiserhöhung bei Transportunternehmen oder zur Erhöhung der Gebühren für bestimmte Leistungen (auf Flughäfen, in Häfen usw.) kommt, die den Reisepreis beeinflussen. Preiserhöhungen werden mit dem gleichen Prozentsatz weiterberechnet, wie die zuvor angeführten Kalkulationselemente erhöht wurden. Der Reisende hat das Recht vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung 10 % vom Grundpreis des Pakets überschreitet. In diesem Fall hat er einen Anspruch auf Rückzahlung des bezahlten Betrags, jedoch keinen Anspruch auf Schadensersatz für eventuell entstandene Kosten für Visa, Versicherungen, Impfungen oder Ähnliches. Über eventuelle Preisänderungen der Reise informiert der Veranstalter den Reisenden. TUR SERVIS kann im Programm den Preis des Pakets bestimmten. Dabei hat er ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Preis vermindert werden kann, falls sich eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern anmeldet bzw. andere genau festgelegte Bedingungen eintreten. Eine solche Klausel ist in keinem Fall eine Garantie dafür, dass die Bedingungen für eine Preissenkung eintreten und der Reisende kann vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Bedingungen für eine eventuelle Preissenkung nicht eingetreten sind. Eventuelle Rabatte und Vergünstigungen schließen sich immer gegenseitig aus und können nicht addiert werden. Falls mehrere Rabatte und/oder Vergünstigungen möglich sind, wählt der Reisende den Rabatt bzw. die Vergünstigung, die für ihn am günstigsten ist und deren Voraussetzungen er erfüllt.
Falls im Programm nicht anders angegeben, sind die im Reiseprogramm angeführten Transfers und Hotel- sowie Verpflegungsleistungen und auch die Organisation im Preis enthalten. Falls im Programm nicht anders angegeben, gelten die Preise für die einzelnen Programme pro Person bei einer Unterbringung im Doppelzimmer. TUR SERVIS übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Reisende in der Unterkunft oder im Verkehrsmittel verursacht.
Sonderleistungen sind Leistungen, die in der Regel nicht im Programmpreis enthalten sind (Einzelzimmer, besondere Diät, optionale Zusatzausflüge usw.) oder für die im Programm eine Zuzahlung vorgesehen ist (Visa usw.), weshalb sie vom Reisenden gesondert zu bezahlen sind, wenn es im Programm nicht anders angeführt ist. Falls für ein Programm spezielle bzw. zusätzliche Leistungen angeboten werden, teilt der Reisende seine Wünsche bezüglich dieser Leistungen bei der Buchung mit und zahlt den Aufpreis zum Paketpreis. Die veröffentlichten Preise für zusätzliche bzw. Sonderleistungen gelten nur im Fall einer Buchung und Zahlung dieser Leistungen zusätzlich zur Buchung und Zahlung des eigentlichen Programms in unserer Geschäftsstelle, wenn es im Programm nicht anders angeführt ist. Falls eine bestimmte Leistung während der Reise bzw. des Ausflugs noch gebucht werden kann, bezahlt der Reisende die Sonderleistungen beim Programmleiter bzw. bei einem Vertreter von TUR SERVIS bzw. direkt an den Anbieter vor Ort, wo die Leistung erbracht wird, in der entsprechenden Währung laut der vor Ort geltenden Preisliste.
Der Reisende hat in der Geschäftsstelle jederzeit das Recht, vollständig oder teilweise von der gebuchten Reise bzw. dem Ausflug zurückzutreten. Falls der Reisende auf eigenen Wunsch von der Reise bzw. dem Ausflug zurücktritt, hat er einen Anspruch auf Rückzahlung des schon bezahlten Betrags. Die Höhe der Rückzahlung ist abhängig von der verbleibenden Zeit bis zum Beginn der Reise bzw. des Ausflugs. Falls der Reisende vom Reisevertrag zurücktritt, ist er dazu verpflichtet, der Agentur TUR SERVIS die Verwaltungskosten in Höhe von 15,00 € pro Vertrag (Voucher) zu erstatten. Die Höhe der Rücktrittskosten vom Reisevertrag hängt von der verbleibenden Zeit bis zum Leistungsbeginn ab:
Wenn der Reisende aus nicht abwendbaren oder unausweichlichen Gründen (höhere Gewalt) vom Vertrag zurücktritt und diese, falls sie zu diesem Zeitpunkt schon eingetreten wären, bei Vertragsabschluss einen triftigen Grund dargestellt hätten, den Vertrag nicht abzuschließen, ist der Reisende verpflichtet, an TUR SERVIS nur die tatsächlich entstandenen Kosten zu zahlen.
Die tatsächlich entstandenen Kosten zahlt der Reisende auch dann an TUR SERVIS, wenn er selbst oder TUR SERVIS einen entsprechenden Ersatz gefunden hat.
Die Höhe der Rücktrittskosten berechnet TUR SERVIS als Prozentsatz vom gesamten Paketpreis, unabhängig davon, welcher Teil davon bis zum Tag des Rücktritts schon bezahlt wurde. Für jede Buchung und auch jede Buchungsänderung wird eine Gebühr von 15,00 € pro Voucher berechnet.
Falls TUR SERVIS nicht der Organisator der Reise ist, wird die Höhe der Rücktrittskosten durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere Beschlüsse des Organisators festgelegt.
Während der Reise bzw. des Ausflugs kann der Reisende die Reise bzw. den Ausflug auf eigenen Wunsch und mit einer schriftlichen Abbruchserklärung abbrechen. Wenn der Reisende die Reise bzw. den Ausflug abbricht, hat er nach seiner Rückkehr weder einen teilweisen noch einen kompletten Anspruch auf Rückzahlung der Kosten oder des Reisepreises.
Falls der Reisende während der Reise bzw. des Ausflugs auf eigenen Wunsch das Programm ändert bzw. nicht laut Programm, das Bestandteil des Reisevertrags mit TUR SERVIS ist, reist, gilt, dass der Reisende während der Reise bzw. des Ausflugs vom Vertrag zurückgetreten ist. In diesem Fall trägt der Reisende alle Kosten und haftet für Schäden, die er damit verursacht. Falls der Reisende die Reise bzw. den Ausflug aufgrund höherer Gewalt unterbricht, hat er der Agentur TUR SERVIS die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.
Im Fall einer Programmänderung auf eigenen Wunsch, wenn dafür seitens der Agentur TUR SERVIS keine Gründe wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Leistungen bestehen hat der Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung oder Preisminderung.
Der Reisende kann nach Vertragsabschluss Namen, Unterkunft und Reisedatum ändern, wenn eine solche Änderung ohne Rücktritt vom Reisevertrag möglich ist. Falls der Reisende nicht an der Reise bzw. dem Ausflug teilnehmen kann, kann er seine Buchung auf eine andere Person übertragen, welche die für die jeweilige Reise bzw. den Ausflug erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Der Reisende hat die Agentur TUR SERVIS oder den Verkäufer spätestens 8 Tage vor Reisebeginn darüber zu informieren. Der Reisende hat der Agentur TUR SERVIS die Kosten zu erstatten, die unmittelbar mit der Übertragung der Buchung zusammenhängen. Im Fall einer Übertragung berechnet TUR SERVIS dem Reisenden eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 €.
Falls der Reisende bei der Buchung meint, dass er aufgrund bestimmter Umstände (bei ihm selbst oder bei seiner engeren Familie) eventuell nicht an der Reise teilnehmen kann, kann er eine Rücktrittsversicherung abschließen. TUR SERVIS regelt für den Reisenden die Rücktrittsversicherung. Jeder Reisende kann sich für einen Rücktritt vom Reisevertrag beim Eintritt folgender Situationen versichern:
• Tod, Unfall oder unerwartete Verschlechterung des Gesundheitszustands, die dem Versicherungsnehmer die Teilnahme an der Reise unmöglich macht.
• Schwerer Unfall oder Tod eines engen Verwandten, der dem Versicherungsnehmer die Teilnahme an der Reise unmöglich macht.
Die Kosten für die Versicherung eines Schadensfalls betragen 5 % vom Wert des Gesamtpakets. Unabhängig von einer Rücktrittsversicherung hat TUR SERVIS im Fall eines Rücktritts durch den Reisenden einen Anspruch auf Erstattung der Verwaltungskosten in Höhe von 15,00 € pro Buchung/Voucher. Der Reisende hat der Agentur einen Rücktritt von der Reise sofort in schriftlicher Form mitzuteilen. Falls dies nicht möglich ist, kann er den Rücktritt auch mündlich und später noch in schriftlicher Form mitteilen. Falls der Grund für den Reiserücktritt eine Verschlechterung des Gesundheitszustands des Reisenden selbst oder eines Verwandten (die Verwandtschaftsbeziehung muss mit einem entsprechenden Dokument belegt werden) ist, hat er eine Bescheinigung des Hausarztes vorzulegen.
Falls der Reisende die Reise bzw. den Ausflug nicht am festgelegten Tag antritt und die Reise vor Reiseantritt nicht absagt, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen auf Grundlage der Rücktrittsversicherung. Es gilt auch, dass der Reisende die Reise bzw. den Ausflug nicht antritt bzw. dass er vom Reisevertrag zurücktritt, wenn des Transportunternehmen den Reisenden aus Sicherheits- oder Regulationsgründen nicht für den Transport zulässt (Flug, Schiff, Bus usw.), unabhängig davon, ob dies zu Beginn oder während der Reise eintritt. Der Reisende haftet in diesem Fall für den gesamten entstandenen Schaden und hat keinen Anspruch auf Erstattungen auf Grundlage einer Rücktrittsversicherung.
Falls der Reisende die Reise aufgrund einer mit amtlichen Dokumenten nachgewiesenen höheren Gewalt, die er zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung weder vorhersehen noch vermeiden konnte, absagt bzw. vom Reisevertrag zurücktritt, jedoch keine Rücktrittsversicherung vorlegt, hat TUR SERVIS einen Anspruch auf alle entstandenen Kosten, wie auch auf Kosten, die durch den Rücktritt entstanden sind. Die Differenz wird dem Reisenden von TUR SERVIS erstattet.
Ein Reisender, der ein Programm mit Aufenthalt im Ausland bucht, hat einen gültigen Reisepass oder ein entsprechendes anderes Dokument vorzuweisen, mit dem er in das jeweilige Land reisen kann. TUR SERVIS übermittelt dem Reisenden eine ausreichende Zeit vor dem Vertragsabschluss schriftliche allgemeine Informationen über Reisedokumente und Visa, insbesondere über die Dauer für deren Beantragung, sowie Informationen über gesundheitliche Formalitäten, die für eine Reise und einen Aufenthalt am ausgewählten Reiseziel erforderlich sind. Der Reisende ist dazu verpflichtet, vor der Reise bzw. innerhalb der im Programm angegeben Frist ein Visum für die Länder, die er bereist, zu besorgen. Falls der Reisende diese Verpflichtung nicht erfüllt, handelt TUR SERVIS gleich, wie wenn der Reisende von der Reise zurücktritt. Der Reisende kann sich für Hilfe bei der Beantragung eines Visums an TUR SERVIS wenden. Im Fall eines Einreiseverbots in ein Land oder bei anderen Hindernisse, trägt der Reisende alle Kosten selbst. Die Vermittlung von TUR SERVIS bei der Beantragung eines Visums ist im Reisepreis nicht inbegriffen und wird gesondert berechnet. Aufgrund der Anforderungen im internationalen Reiseverkehr (Flug, Schiff, Bus usw.) ist der Reisende dazu verpflichtet, bei der Buchung alle notwendigen Daten über alle Programmteilnehmer, für die er bucht, zu übermitteln. Die Daten müssen eindeutig mit den Angaben auf amtlichen Dokumenten übereinstimmen, welche der Reisende laut den Vorschriften über Grenzübertritte und den entsprechenden ausländischen Gesetzen mit sich führen muss. Entstehen aufgrund von falschen Angaben Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder eine Programmunterbrechung, haftet der Reisende für alle Folgen und Kosten, die in diesem Zusammenhang für ihn und alle Programmteilnehmer entstehen.
Verliert der Reisende während des Programms seine Dokumente, die unbedingt für eine Fortführung des Programms und/oder die Rückkehr in das Heimatland notwendig sind, oder werden ihm diese entwendet, hat der Reisende auf eigene Kosten neue Dokumente zu besorgen. Bei der Regelung der Formalitäten kann sich der Reisende an den Programmleiter oder den Vertreter vom TUR SERVIS wenden, der ihm bei der Lösung des durch den Verlust der Dokumente entstandenen Problems behilflich ist und ihm sofortige Unterstützung anbietet. Falls der Reisende aufgrund von Verlust oder Diebstahl der Dokumente die Reise unterbrechen muss, hat er keinen Anspruch auf anteilsmäßige Erstattung des Paketpreises.
Der Reisende ist verpflichtet, die Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten und sich an die geltenden Gesetze der Republik Slowenien sowie der Länder, in die er reist, zu halten. Entstehen aufgrund einer Gesetzesmissachtung des Reisenden Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder eine Programmunterbrechung, trägt er alle Folgen und Kosten, die in diesem Zusammenhang für ihn und alle Programmteilnehmer entstehen.
Laut den Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation ist für Reisen in bestimmte Länder eine Impfung notwendig und es müssen entsprechende Dokumente eingeholt werden. Über diese Vorschriften informiert TUR SERVIS den Reisenden vor der Unterzeichnung des Reisevertrags schriftlich. Falls im Programm bestimmte Impfungen angeführt bzw. erforderlich sind, hat jeder Reisende eine internationale Bescheinigung zu besorgen, d. h. einen gelben Impfausweis, in den die Impfungen eingetragen sind. Impfungen sind auch dann verpflichtend, wenn eine solche Vorschrift nach dem Abschluss des Reisevertrags in Kraft getreten ist; dies ist kein triftiger Grund für einen Rücktritt vom Vertrag, außer wenn Kontraindikationen für die Gesundheit des Reisenden bestehen. In diesem Fall ist der Reisende dazu verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Reisende hat in dem Umfang und auf die Weise, wie sie in den Vorschriften der zuständigen Gesundheitsinstitution bestimmt sind, einen Anspruch auf Gesundheitsschutz und medizinische Leistungen im Heimatland und im Ausland. Darüber wird der Reisende von TUR SERVIS vor dem Abschluss des Reisevertrags hingewiesen. TUR SERVIS haftet nicht für eventuelle Komplikationen oder einen Abbruch der Reise, wenn der Reisende die medizinischen Vorschriften des Landes, in das er reist, nicht einhält, oder einen Abbruch des von ihm gebuchten Programms und auch nicht für damit verbundene Kosten. TUR SERVIS informiert den Reisenden vor dem Abschluss des Reisevertrags über die Möglichkeit des Abschlusses einer Versicherung mit Assistenz, die bei einer eventuellen Krankheit oder einem Unfall während der Reise die Kosten für medizinische Hilfe und die Rückführung nach Hause übernimmt.
Der Transfer von Gepäck bis zu einem bestimmten Gewicht, das vom Transportunternehmen festgelegt wird, ist kostenlos. Bei Flugreisen hat der Reisende ein Recht auf kostenlosen Transport eines bestimmten Gepäckgewichts (laut den Bestimmungen der Fluggesellschaft), jedes zusätzliche Kilogramm zahlt der Reisende vor Ort selbst in der entsprechenden Währung und laut den Bestimmungen der Fluggesellschaft. Über die Zahlungsbedingungen für Sondergepäck informiert TUR SERVIS den Reisenden vor dem Vertragsabschluss. Sondergepäck wie Fahrräder, Surfbretter, Golfausrüstung usw. wird zusätzlich berechnet und zwar in der Regel bei der Abreise direkt am Flughafen. Der Transport von Sondergepäck ist schon bei der Buchung anzugeben. Die Fluggesellschaft behält sich das Recht auf Ablehnung des Transports dieses Sondergepäcks aus Kapazitätsgründen vor. Alle Kosten bzw. Schäden, die in diesem Zusammenhang entstehen, trägt der Reisende selbst. Kinder bis zwei Jahre haben keinen Anspruch auf kostenlosen Gepäcktransport. TUR SERVIS übernimmt keinerlei Haftung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck. Bei Flugreisen haftet ausschließlich die Fluggesellschaft für das Gepäck und zwar auf Grundlage der Vorschriften, die im internationalen Passagierflugverkehr gelten. Im Fall eines Verlusts oder von Beschädigungen des Gepäcks füllt der Reisende selbst das PIR-Formular der jeweiligen Fluggesellschaft aus und übergibt das ausgefüllte Formular an einen Vertreter der Fluggesellschaft; eine Ausfertigung des Formulars behält er für sich. Beim Ausfüllen des Formulars und im weiteren Verfahren unterstützt der Vertreter von TUR SERVIS bzw. der Vertragspartner den Reisenden. Auf Grundlage des Formulars erstattet die Fluggesellschaft dem Reisenden den Schaden laut den Vorschriften, die im internationalen Passagierflugverkehr gelten. Der Reisende meldet verlorenes oder beschädigtes Gepäck selbst beim Transportunternehmen oder im Hotel. TUR SERVIS haftet ebenfalls nicht für Diebstahl bzw. Schäden am Gepäck oder an anderen persönlichen Gegenständen, Wertsachen und Dokumenten in Transportmitteln (Bus, Schiff usw.) sowie in der Unterkunft (Hotelzimmer, Ferienwohnung usw.).
Die Kategorisierung der Unterkünfte im Programm der Agentur TUR SERVIS erfolgt durch die Kennzeichnung mit Sternen bzw. der Objektkategorie. Die Kategorien der einzelnen Unterkünfte entsprechen der (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Programms geltenden) Gesetzgebung des Landes, in dem sie sich befinden. Sie werden also nicht von TUR SERVIS kategorisiert und TUR SERVIS haftet nicht dafür, außer in Fällen, in denen speziell angeführt wird, dass es sich um eine Kategorisierung durch TUR SERVIS handelt. Verpflegung, Komfort und zusätzliche Angebote unterstehen der Kontrolle der örtlichen Touristenorganisationen. Die Standards touristischer Angebote an verschiedenen Urlaubszielen sind verschieden und untereinander nicht vergleichbar. Mündliche Informationen, die der Reisende in der Geschäftsstelle erhält, verpflichten TUR SERVIS nicht stärker als die schriftlichen Angaben im Programm. Im Zweifelsfall gelten immer das schriftliche Programm, das schriftliche Angebot, schriftliche Informationen und schriftliche Erläuterungen. TUR SERVIS haftet ebenfalls nicht für Informationen auf den Internetseiten der jeweiligen Hotels bzw. Anbieter, denn es handelt sich dabei um Seiten, auf deren Gestaltung TUR SERVIS keinen Einfluss hat. Die Beschreibungen von Leistungen und Objekten in den einzelnen Programmen gelten nur für das jeweilige Programm bzw. für die Zahlung des ausgewählten Objekts nach den im jeweiligen Programm veröffentlichten Preisen. Bei Last-Minute-Angeboten, Aktionen und Klubangeboten sowie anderen Sonderangeboten gelten nur die Beschreibungen, die im konkreten Angebot angeführt sind, auch wenn das Objekt in anderen Programmen ebenfalls angeführt ist.
Der Reisende hat dem Anbieter TUR SERVIS bzw. dem Verkäufer bzw. dem lokalen Vertreter von TUR SERVIS bzw. des Verkäufers, falls es einen solchen gibt, umgehend schriftlich oder in anderer geeigneter Form jeden Mangel mitzuteilen, den er während der Vertragsdauer vor Ort bemerkt. TUR SERVIS ist dazu verpflichtet, den Reisenden bei Vertragsabschluss über das Reklamationsverfahren vor Ort sowie über die Folgen einer Nichterfüllung der Pflichten daraus für die Geltendmachung späterer Forderungen zu informieren. TUR SERVIS informiert den Reisenden auch schriftlich über den Vertreter, der für die Annahme von Reklamationen bevollmächtigt ist, und ermöglicht ihm eine einfache Kontaktaufnahme mit dieser Person.
Falls die im Programm angeführten Leistungen mangelhaft erbracht werden, hat der Reisende eine Beschwerde bzw. Reklamation innerhalb von 2 Monaten einzureichen. Die Reklamation muss unterschrieben sein und kann nur von jedem Reisenden selbst im eigenen Namen eingereicht werden, oder aber er bevollmächtigt dafür eine dritte Person. Die Vollmacht muss der Reklamation beiliegen, sonst kann TUR SERVIS die Reklamation nicht berücksichtigen. Der Reisende hat der Reklamation die entsprechenden Nachweise und/oder entsprechende Bescheinigungen des Hoteliers (bzw. Anbieters), Transportunternehmens bzw. einer anderen entsprechenden Person über die tatsächliche Situation beizufügen. Auf dieser Grundlage macht der Reisende seinen Anspruch geltend.
Reklamationsverfahren:
Wenn die Mängel nicht vor Ort behoben werden konnten und es durch die Schuld von TUR SERVIS zu einer Nichterfüllung des Programms oder einer Leistungen gekommen ist, hat der Reisende einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von maximal des realen Werts des beanstandeten Teils des Gesamtpakets, nicht jedoch des übrigen Teils des Gesamtpakets (Leistungen, die der Reisende erhalten hat und mit denen er zufrieden war). Diese Bestimmung gilt nicht, wenn TUR SERVIS laut den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Gesetzes einen Anspruch auf Rücktritt vom Gesamtpaket oder auf eine Programmänderung hat.
TUR SERVIS behält sich das Recht vor, das Programm vorschriftsmäßig spätestens 7 Tage vor der Abreise abzusagen, wenn sich die mindestens notwendige Anzahl an Teilnehmern nicht angemeldet hat. Falls im Programm nicht anders angeführt, gilt die Mindestteilnehmerzahl für das jeweilige Transportmittel wir folgt:
– für Ausflüge und Reisen mit dem Bus mindestens 30 Teilnehmer;
– für Ausflüge und Reisen auf Linienflügen in Europa mindestens 20 Teilnehmer;
– für Ausflüge und Reisen Interkontinentalflügen mindestens 15 Teilnehmer;
– für Ausflüge und Reisen mit Sonderflugzeugen-, zügen- und -schiffen (Katamaran usw.) mindestens 80 % Ausbuchung.
In diesen Fällen übernimmt TUR SERVIS keinerlei Haftung für Schadensersatz, sondern erstattet den Reisenden den gesamten bezahlten Betrag bzw. den Betrag, der dem Anteil der nicht in Anspruch genommenen Leistungen entspricht. Ebenso behält sich TUR SERVIS das Recht auf vollständigen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag vor, wenn vor oder während der Vertragszeit außerordentliche Umstände eintreten, die weder vorauszusehen waren noch vermieden oder beseitigt hätten werden können, die aber für TUR SERVIS einen triftigen Grund darstellen, dass die Agentur den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, wenn die Umstände bei Vertragsabschluss bekannt gewesen wären. TUR SERVIS behält sich das Recht auf Änderungen von Abreisetag- und zeit aufgrund von Fahrplanänderungen der Transportunternehmen oder durch Eintritt höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Streiks, terroristische Aktionen, sanitäre oder medizinische Hindernisse, elementare Unfälle, Interventionen der zuständigen Behörden usw.) sowie das Recht auf Änderung der Programmreihenfolge vor, wenn sich die Bedingungen verändern (neuer Fahrplan, höhere Gewalt und andere nicht voraussehbare Gründe, auf die TUR SERVIS keinen Einfluss hat) und zwar ohne gesonderten Schadensersatz laut den geltenden Vorschriften im internationalen Passagierverkehr. Die Fluggesellschaft behält sich das Recht auf Änderungen des Flugplans vor, die auch unmittelbar vor der Abreise vorgenommen werden können. Die Abreisezeit kann auch nachmittags oder abends sein und die Rückkehrzeit auch am Morgen. In jedem Fall gelten Abreise- und Rückkehrtag als Reisetage. TUR SERVIS kann keine Haftung für Programmänderungen aufgrund jeglicher Art von höherer Gewalt während des Programms übernehmen. In diesem Fall kann die Agentur dem Reisenden Leistungen in veränderter Form entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten anbieten. Falls TUR SERVIS ein Programm absagt, hat der Reisende einen Anspruch auf Rückzahlung des einbezahlten Betrags, er hat allerdings keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten der für das jeweilige Reiseland notwendige Visa und im Programm vorgeschriebene Impfungen. Bei jeder nachträglichen Programmänderung aufgrund von außerordentlichen Umständen informiert TUR SERVIS den Reisenden umgehend schriftlich oder mündlich. In der Mitteilung über die Programmänderung führt TUR SERVIS die Gründe für die Änderung an und die Agentur deckt die Kosten der Änderung. TUR SERVIS haftet nicht für die Pünktlichkeit von Land-, See- und Flugtransporten, wenn diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Linien- oder Chartertransfers, Booten oder Flugzeugen durchgeführt werden. Die Haftung der Transportunternehmen ist entsprechend im Vertrag zwischen dem Reisenden und dem Transportunternehmen festgelegt, welcher mit der Nutzung des Transportmittels in Kraft tritt. TUR SERVIS haftet nicht für zwangsweise Programmänderungen, die als Folge von solchen Verspätungen eintreten. Der Reisende hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Erstattung des nicht ausgeführten Programmteils und auch keinen Anspruch auf eine nachträgliche Preisminderung. Falls die Situation vor Ort es nicht erlaubt, dass TUR SERVIS den Reisenden im gebuchten Objekt unterbringt, kann TUR SERVIS den Reisenden im selben Ort in einem anderen, jedoch nicht schlechter kategorisierten Objekt unterbringen.
TUR SERVIS schützt alle gewonnen Daten über die Reisenden laut dem slowenischen Datenschutzgesetz. Es gilt, dass der Reisende mit der Unterzeichnung des Reisevertrags der Verwendung seiner Daten auch zur statistischen Bearbeitung und zu Werbezwecken zustimmt. Wenn der Reisende dies nicht wünscht, kann er dem bei der Buchung des Programms widersprechen.
Im Fall von Streitigkeiten wird das örtlich zuständige Gericht angerufen.
TUR SERVIS, d. o. o. Cesta 4. maja 50, 1380 Cerknica
Cerknica, Januar 2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firmenname des Unternehmens: | TUR SERVIS, turistična agencija, mladinski servis in oglaševanje d.o.o. |
Abgekürzter Name: | TUR SERVIS, d.o.o. |
Sitz des Unternehmens: | Cesta 4. maja 50, Cerknica, 1380 Cerknica, Slowenien |
Telefon: | 00386 (0)1 70 50 562, e-mail: andrej@tur-servis.si 00386 (0)1 70 50 562, e-mail: vid@tur-servis.si |
Fax: | 00386 (0)1 70 50 565 |
Mobil: | 00386 (0)51 30 76 80 (Agentur) 00386 (0)41 60 51 24 (Geschäftsführer) |
E-mail: | info@tur-servis.si |
Internet: | www.tur-servis.si |
Konto: | bei der Bank Nova Ljubljanska banka d.d. št. 02029-0011302445 |
Klassifikation der Tätigkeit: | 74.500 |
Unternehmensnummer: | 5868688 |
Steuernummer: | SI 96571209 |
Stammkapital | 29.210 EUR |
Eintrag im Handelsregister: | 1/15855/00 beim Kreisgericht in Ljubljana |
Gründer: | Andrej Šparemblek, Bračičeva 17, 1380 Cerknica Sabina Šparemblek, Bračičeva 17, 1380 Cerknica |
Geschäftsführer des Unternehmens: | Andrej Šparemblek |